1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN
Diese Allgemeinen Bedingungen (nachfolgend kurz: Allgemeine Bedingungen) sind die Allgemeinen Bedingungen der Handelsgesellschaft MONTGELAS D.O.O, Gesellschaft mit beschränkter Haftung für Tourismus und Ferienhausvermietung, mit dem Sitz in Barat (Gemeinde Kanfanar), Barat 1 D, die im Handelsregister des Handelsgerichts in Pazin im Registerblatt mit der OIB-Nummer: 04627240453 (nachfolgend kurz: MONTGELAS d.o.o.) eingetragen ist.
Mit diesen Allgemeinen Bedingungen werden die Rechte und Pflichten der Gesellschaft Montgelas d.o.o. sowie die Rechte und Pflichten eines Gastes/der Gäste, im Zusammenhang mit den von MONTGELAS d.o.o. erbrachten Dienstleistungen bei der Vermietung von Wohneinheiten geregelt.
Durch eine Anzahlung, bzw. Reservierung gemäß den nachfolgenden Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen, wird davon ausgegangen, dass der Gast diese Allgemeinen Bedingungen vollständig akzeptiert, und er bestätigt, damit vollständig in Kenntnis gesetzt worden zu sein, und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten zu verstehen.
Diese Allgemeinen Bedingungen wurden auf der Internet-Seite der Gesellschaft MONTGELAS d.o.o. www.casa-conte-istria.com, in Englisch und Deutsch veröffentlicht und dadurch offiziell zugänglich gemacht. Die Gesellschaft MONTGELAS d.o.o. hält sich das Recht auf Änderungen dieser Allgemeinen Bedingungen vor, wobei jede Änderung öffentlich, auf der genannten Internet-Seite von MONTGELAS d.o.o. bekannt gegeben wird, mit Angabe des Datums des Inkrafttretens dieser Änderungen.
MONTGELAS d.o.o. sichert eine Vermietung von Wohneinheiten entsprechend den veröffentlichten Informationen sowie nach der Beschreibung und dem laut Reservierung bestätigten Termin zu, es sei denn es liegen außerordentliche Umstände im Sinne einer Höheren Gewalt (Krieg, Unruhen, Streiks, terroristische Aktionen, sanitäre Störungen, Naturgewalten, Einsätze zuständiger Behörden etc.) vor.
MONTGELAS d.o.o. garantiert dem Gast die Echtheit des Bildmaterials und der Angaben im Hinblick auf die Eigenschaften der auf der Internet-Seite von MONTGELAS d.o.o. angebotenen Wohneinheiten, bzw. dass diese dem tatsächlichen Zustand der Einheiten entsprechen.
Diese Allgemeinen Bedingungen regeln die schuldrechtlichen, zwischen MONTGELAS d.o.o. und dem Gast begründeten Beziehungen, wenn sich der Gast direkt an MONTGELAS d.o.o. wendet, ohne Vermittlung einer Reiseagentur. In den Fällen, in denen der Gast die Leistung durch Vermittlung von Reiseagenturen bucht, mit denen MONTGELAS d.o.o. speziell abgeschlossene Vermittlungsverträge abgeschlossen hat, sind auf diese Verträge die Allgemeinen Bedingungen dieser Reiseagenturen anzuwenden.
2. RESERVIERUNGEN UND ZAHLUNGEN
Anfragen von Gästen und Reservierungen von Unterkünften in den Wohneinheiten von MONTGELAS d.o.o. erfolgen ausschließlich in Schriftform, und zwar elektronisch, bzw. an die E-Mail Adresse casaconteistria(at)gmail.com, persönlich an die in den einleitenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen angegebene Anschrift des Sitzes von MONTGELAS d.o.o., oder in einer Filiale der Reiseagenturen, als Vertragspartner von MONTGELAS d.o.o.
Für eine Reservierung der Unterkunft, bzw. damit die Wohneinheit als gebucht betrachtet werden kann, ist eine Anzahlung seitens des Gastes erforderlich, je nach gewählter Zahlungsart.
Bei Reservierung der Wohneinheit ist der Gast verpflichtet, alle Angaben zu machen, die durch den Buchungsvorgang verlangt werden.
Die Anzahlung für eine Reservierung kann durch Zahlung auf das Girokonto von MONTGELAS d.o.o., oder durch Banküberweisung aus dem Ausland erfolgen, wobei die Bankspesen, im Sinne einer Provision, vom Gast getragen werden. Die Bedingung für die Bestätigung der vorgenommenen Reservierung ist ausschließlich die Einzahlung des Betrags von 20% (zwanzig Prozent) des Gesamtbetrags des Preises für die Unterkunft, je nach gewählter Wohneinheit.
Nach Erhalt der geleisteten Anzahlung für die Reservierung, stellt MONTGELAS d.o.o. dem Gast eine schriftliche Buchungsbestätigung zu. Diese Bestätigung enthält präzise Daten über die Lokalität der Wohneinheit, sowie alle übrigen erforderlichen Angaben. Ab dem Zeitpunkt der Zustellung der schriftlichen Buchungsbestätigung an den Gast durch MONTGELAS d.o.o. wird betrachtet, dass die betreffende Bestätigung und diese Allgemeinen Bedingungen den Mietvertrag für die gebuchte Wohneinheit zwischen MONTGELAS d.o.o. und dem Gast darstellen.
Der Restbetrag bis zur Gesamtsumme des Preises für die gewählte Wohneinheit, kann vom Gast wie folgt beglichen werden:
3. ORTSTAXE
Im Sinne des Gesetzes über eine Ortstaxe ist der Gast verpflichtet, an MONTGELAS d.o.o., als Dienstleister, zeitgleich mit der Zahlung der Unterkunft, eine Ortstaxe zu zahlen. Die Ortstaxe ist im Gesamtpreis der Unterkunft enthalten, und direkt an MONTGELAS d.o.o. zu zahlen.
In der Kalkulation für die Buchung und auf der Rechnung für die Vermietung der Wohneinheiten wird der Betrag der Ortstaxe separat ausgewiesen.
4. PREIS DER UNTERKUNFT, BESONDERE BEDINGUNGEN
Die geltenden Preise für die Vermietung einer bestimmten Wohneinheit von MONTGELAS d.o.o. (Grundpreis für die Unterkunft), sind in der Beschreibung der jeweiligen Wohneinheit auf der Internet-Seite von MONTGELAS d.o.o. angegeben. Der Preis für die Vermietung beinhaltet die in der Reservierung beschriebene Grundleistung, während eventuelle, nicht im Grundpreis enthaltene Sonderleistungen, sofern sie der Gast wünscht, und von MONTGELAS d.o.o. angebotenen werden können, einer separaten Zahlung unterliegen.
Eventuelle Sonderleistungen hat der Gast bei der Buchung anzugeben, wobei MONTGELAS d.o.o. berechtigt ist, die Anbietung dieser Sonderleistungen zu verweigern, sofern keine Möglichkeit besteht, sie dem Gast zu bieten.
Dem Gast, der eine Anzahlung für eine bestimmte Reservierung geleistet hat, garantiert MONTGELAS d.o.o. einen unveränderten Preis der Unterkunft, laut vorgenommener und bestätigter Buchung.
Außer in dem im vorigen Absatz beschriebenen Fall, behält sich MONTGELAS d.o.o. das Recht einer Preisänderung für die Unterkunft vor, dies wird auf ihrer Internet-Seite entsprechend veröffentlicht.
Jedenfalls gelten für alle getätigten, durch eine vorgenommene Anzahlung bestätigten Reservierungen, die Preise, die zum Zeitpunkt der getätigten Buchung veröffentlicht wurden.
Alle Preise sind in EUR bzw. kroatische KUNA ausgewiesen.
Auf der Internet-Seite von MONTGELAS d.o.o. ist für jede Wohneinheit die maximale Personenzahl angegeben, die in der Wohneinheit wohnen können. Die Zahl wurde im Voraus durch Bescheid der zuständigen Behörde festgelegt, durch den MONTGELAS d.o.o. die Vermietung einer Unterkunft in der Wohneinheit bewilligt wurde.
Die Anzahl der Personen, die in der gebuchten Wohneinheit wohnen, darf die in der Buchung angegebene Personenzahl nicht überschreiten. Die angegebene Anzahl bezieht sich auch auf Kinder, die älter sind als ein Jahr.
Sollte in der gebuchten Wohneinheit eine größere Anzahl von Personen eintreffen als die maximale Personenzahl, die laut vorigem Absatz in der Wohneinheit wohnen darf, hat MONTGELAS d.o.o., nach den Vorschriften der Republik Kroatien, jenen Personen den Aufenthalt zu verweigern, deren Anzahl die erlaubte maximale Personenzahl in dieser Wohneinheit übersteigt.
Abgesehen von den Bestimmungen der vorstehenden Absätze, kann MONTGELAS d.o.o., im Falle der Ankunft einer größeren Personenzahl in der Wohneinheit als die in der Buchung angegebene, sofern diese Anzahl die maximal erlaubte Personenzahl in dieser Wohneinheit nicht überschreitet, den nicht angemeldeten Gäste entweder den Aufenthalt verweigern, oder diese Gäste aufnehmen, mit der Verpflichtung eines Aufpreises für die Vermietung der Unterkunft, im Sinne dieser Allgemeinen Bedingungen.
Nach Beginn der Benutzung der gemieteten Unterkunft, hat der Gast eventuelle Besucher bei MONTGELAS d.o.o. schriftlich anzumelden, und zwar unter der E-Mail Adresse von MONTGELAS d.o.o. casaconteistria(at)gmail.com. Für jeden derartigen Besuch muss dem Gast eine schriftliche Bewilligung der MONTGELAS d.o.o. vorliegen, die dem Gast auch über E-Mail zugestellt werden kann. Sollte der Gast gegen diese Bestimmung verstoßen und in der Wohneinheit oder im Raum um die Wohneinheit den Aufenthalt von Besuchern gestatten, die die Leistungen der Vermietung nicht in Anspruch nehmen, ist die MONTGELAS d.o.o. zur Auflösung des Mietvertrags mit sofortiger Wirkung berechtigt. In diesem Falle hat der Gast, und alle sich in der Wohneinheit aufhaltenden Personen, diese unverzüglich zu verlassen, und zwar innerhalb von 2 (zwei) Stunden, ohne Anspruch auf Rückzahlung des für die Benutzung der gemieteten Unterkunft eingezahlten Betrags.
4.1. Gäste jünger als 25 Jahre
Sofern das Alter der Gäste unter 25 Jahren liegt, sind sie bei der Reservierung verpflichtet, MONTGELAS d.o.o. über die Anzahl der Personen zu informieren, die sich in der Wohneinheit aufhalten werden, sowie über deren Alter. In diesem Falle ist MONTGELAS d.o.o. berechtigt, von den Gästen die Zahlung einer zusätzlichen Kaution zu verlangen, wegen Absicherung vor Schäden an der oder in der Einheit, und zwar als Bedingung für die Buchungsbestätigung. Montgelas d.o.o. behält sich das Recht vor Gruppen von Gästen, die jünger als 25 Jahre sind, abzulehnen, falls Montgelas d.o.o. nicht über deren Ankunft informiert wurde. In diesem Fall haben die Gäste keinen Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Unterkunftspreises
4.2. Mitbringen oder Aufstellen von unerlaubten Vorrichtungen, Gegenständen und Objekten
Die Gäste sind nicht berechtigt, in der Wohneinheit oder in der Umgebung der Wohneinheit irgendwelche Vorrichtungen, Gegenstände oder Objekte aufzustellen, wie Zelte, Campingwagen u.Ä. Sollte dieser Bestimmung zuwidergehandelt werden, ist die MONTGELAS d.o.o. zur Auflösung des Mietvertrags mit sofortiger Wirkung berechtigt. In diesem Falle hat der Gast sowie alle sich in der Wohneinheit aufhaltenden Personen diese unverzüglich zu verlassen, und zwar innerhalb von 2 (zwei) Stunden, ohne einen Anspruch auf Rückzahlung des für die Benutzung der gemieteten Unterkunft eingezahlten Betrags.
4.3. Aufenthalt von Haustieren
Der Gast ist verpflichtet, bereits bei Reservierung anzugeben, wenn er in der Wohneinheit den Aufenthalt von Haustieren plant sowie um welches Haustier es sich handelt. Nach Erhalt der Buchungsanfrage wird MONTGELAS d.o.o. darüber entscheiden, ob sie dem Aufenthalt eines Haustiers in der Wohneinheit zustimmt und wird den Gast hierüber informieren. Der Aufenthalt von Haustieren in der Wohneinheit ist ohne ausdrückliche Zustimmung von MONTGELAS d.o.o. nicht gestattet.
Sofern dem Gast der Aufenthalt eines Haustiers in der Wohneinheit gestattet wird, hat der Gast bereits bei Buchung der Unterkunft an MONTGELAS d.o.o. einen Zusatzbetrag von 50,00 Euro pro Haustier wöchentlich für die abschließende Säuberung zu zahlen.
Der Gast ist verpflichtet, die vom Haustier während des Aufenthalts in der Wohneinheit verursachten Verschmutzungen zu beseitigen.
Der Aufenthalt von Haustieren auf dem Mobiliar und in den Schlafzimmern ist nicht gestattet. Im Falle eines Zuwiderhandelns werden dem Gast zusätzliche Reinigungskosten je nach Reinigungs-Aufwand auferlegt.
Der Gast ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Haustiere sauber und geimpft sind.
Für den Aufenthalt von Haustieren in der Wohneinheit trägt der Gast die ausschließliche Verantwortung.
Haustiere dürfen sich weder in unmittelbarer Nähe noch im Pool aufhalten.
Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung, im Sinne des Mitbringens von Haustieren in die Wohneinheit, ohne vorherige Zustimmung von MONTGELAS d.o.o., des Haltens von Haustieren auf dem Mobiliar etc., ist MONTGELAS d.o.o. zur Auflösung des Mietvertrags, mit sofortiger Wirkung berechtigt. In diesem Falle hat der Gast sowie alle sich in der Wohneinheit aufhaltenden Personen, dieses unverzüglich zu verlassen, und zwar innerhalb von 2 (zwei) Stunden, ohne Anspruch auf Rückzahlung des für die Benutzung der gemieteten Unterkunft eingezahlten Betrags.
4.4. Lärm
Während des Aufenthalts in der Wohneinheit, ist es möglich, dass Gäste Lärm hören und Vibrationen spüren, durch Bau- oder andere Arbeiten, die in der Nähe der Wohneinheit, von dritten Personen ausgeführt werden können. In einigen Gebieten von Istrien gibt es nämlich keine Beschlüsse der lokalen Behörden über ein Verbot von Arbeiten während der Feriensaison, so dass diese nicht verhindert, bzw. verboten werden können. MONTGELAS d.o.o. kann nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Gast unter diesem Lärm leidet oder Vibrationen verspürt.
4.5. Aufenthalt im Pool
In allen Fällen trägt der Gast die ausschließliche Verantwortung für die Benutzung des Pools im Rahmen der Wohneinheit. Es wird daher strengstens empfohlen, Kinder, falls sie sich in der Wohneinheit aufhalten, vom Pool fern zu halten und diesen nicht zu benutzen. Sofern Kinder den Pool benutzen dürfen sie dies lediglich/ausschließlich unter Aufsicht von Erwachsenen tun. Jede Haftung von MONTGELAS d.o.o. ist in diesem Sinne ausgeschlossen.
Haustiere dürfen nicht in den Pool.
4.6. Hausordnung
In jeder Wohneinheit gibt es eine sichtbar ausgehängte Hausordnung. Die Gäste sind verpflichtet, die Hausordnung zu lesen und die darin enthaltenen Regeln einzuhalten. Sollten Gäste gegen die Regeln der Hausordnung verstoßen, ist MONTGELAS d.o.o. zur Auflösung des Mietvertrags mit sofortiger Wirkung berechtigt. In diesem Falle hat der Gast, sowie alle sich in der Wohneinheit aufhaltenden Personen, diese unverzüglich zu verlassen, und zwar innerhalb von 2 (zwei) Stunden, ohne Anspruch auf Rückzahlung des für die Benutzung der gemieteten Unterkunft eingezahlten Betrags.
5. KATEGORISIERUNG UND BESCHREIBUNG DER DIENSTEISTUNG
Die angebotenen Wohneinheiten sind nach der offiziellen Kategorisierung der zuständigen Institution beschrieben sowie aufgrund einer Einsichtnahme in den tatsächlichen Zustand der Wohneinheiten bei Veröffentlichung.
Die Standards von Ferienunterkünften in einzelnen Orten und Ländern sind unterschiedlich und nicht vergleichbar.
MONTGELAS d.o.o. garantiert dafür, dass in jeder Wohneinheit entsprechendes Küchengeschirr und Essbesteck zur Verfügung steht. Jeder Gast wird in einer sauberen und ordentlichen Wohneinheit in Empfang genommen. Ihm stehen saubere Bettwäsche und Handtücher, einschließlich Badetücher für den Pool zur Verfügung.
Am Tag der Ankunft kann der Gast nach 16.00 Uhr in der Wohneinheit ankommen, doch am Tage der Abreise muss der Gast die Wohneinheit spätestens um 10.00 Uhr verlassen.
Der Gast nimmt den Schlüssel der gebuchten Wohneinheit in der Wohneinheit selbst entgegen.
6. ÄNDERUNGS- UND KÜNDIGUNGSRECHT
MONTGELAS d.o.o. kann Änderungen bei der reservierten Unterkunft vorschlagen oder die angemieteten Wohneinheiten völlig oder teilweise kündigen, sofern vor oder im Laufe ihrer Benutzung außerordentliche Umstände eintreten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der angemieteten Wohneinheit stehen und die nicht vorhersehbar, vermeidbar oder zu beseitigen waren (bspw. sanitäre Störungen, andere Umstände, die als höhere Gewalt zu betrachten sind), wobei diese Umstände, wenn sie während des Zeitraums der Veröffentlichung und des Verkaufs der Leistungen eingetreten wären, einen gerechtfertigten Grund für MONTGELAS d.o.o., als Anbieter der Leistung, dargestellt hätten, keine Anfragen und Reservierungen von Gästen anzunehmen, bzw. diese zu bestätigen.
Sofern MONTGELAS d.o.o. in solchen Situation aus dem vorigen Absatz in der Lage ist, dem Gast eine alternative Unterkunft anzubieten, kann eine Buchungsänderung ausschließlich unter vorheriger schriftlicher Zustimmung des Gastes erfolgen. Sollte der Preis der alternativen Unterkunft, die der Gast akzeptiert, geringer sein als der ursprünglich gebuchte, verpflichtet sich MONTGELAS d.o.o., dem Gast die Preisdifferenz innerhalb von 8 (acht) Arbeitstagen, ab dem Tage des Beginns der Benutzung der alternativen Unterkunft zurückzuzahlen.
Sollte der Preis der alternativen Unterkunft, die der Gast akzeptiert, höher sein als der ursprünglich gebuchte, behält sich MONTGELAS d.o.o. das Recht vor, vom Gast den Gesamtpreis für die Unterkunft, also auch die genannte Differenz, zu erheben. Diese Differenz ist der Gast verpflichtet, bei MONTGELAS d.o.o. zeitgleich mit dem Beginn der Benutzung der alternativen Unterkunft zu entrichten.
Sollte es nicht möglich sein, eine alternative Unterkunft zu finden, verpflichtet sich MONTGELAS d.o.o. den Gast hierüber sofort zu informieren und ihm den eingezahlten Geldbetrag für die gebuchte Unterkunftsleistung zurückzuzahlen. Die erwähnte Rückzahlung wird vollständig erfolgen, sofern mit der Benutzung der Unterkunft, wegen der besagten Umstände, noch nicht begonnen wurde, bzw. in der Höhe, die dem Verhältnis des Betrags der Unterkunftsleistung für die verbleibende Anzahl von Tagen einer Nichtbenutzung der Unterkunft entspricht, sofern der Gast bereits damit begonnen hat die Unterkunftsleistung in Anspruch zu nehmen und die besagten außerordentlichen Umstände während der Benutzung der Unterkunft auftreten.
MONTGELAS d.o.o. ist verpflichtet, den Gast, der eine Buchung der Unterkunft vorgenommen bzw. diese bestätigt hat, über das Eintreten der besagten Umstände sofort nachdem sie davon erfahren hat, schriftlich zu benachrichtigen.
Die angeführten Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen betreffend die Verpflichtungen von MONTGELAS d.o.o., den Gästen eine Rückzahlung des eingezahlten Betrags für die Unterkunftsleistung vorzunehmen, finden nur dann Anwendung, wenn Umstände eintreten, die keine Höhere Gewalt darstellen. Im Falle einer Buchungsänderung bzw. Änderung der Bedingungen zur Benutzung der Unterkunft, die gebucht bzw. bestätigt war, und zwar wegen Höherer Gewalt, sind die Bestimmungen Pkt. 8 dieser Allgemeinen Bedingungen (VERPFLICHTUNGEN VON MONTGELAS d.o.o.) anzuwenden.
7. RECHT DES GASTES AUF ÄNDERUNG UND KÜNDIGUNG; STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
Der Gast ist berechtigt, die vorgenommene und/oder bestätigte Reservierung zu ändern unter der Bedingung, dass hierzu eine Zustimmung von MONTGELAS d.o.o. vorliegt. In diesem Falle kann sich eine Buchungsänderung auf eine Änderung des Reservierungsträgers, des Zeitraums der Reservierung, bzw. der Benutzung der Unterkunft, der Anzahl der Personen, die sich in der angemieteten Wohneinheit aufhalten wird (sofern es sich um eine Anzahl bis zu der maximal erlaubten Personenzahl handelt, die sich in einer Wohneinheit aufhalten darf), des Alters der Personen, und der Art der gebuchten Leistungen (Grund- oder Zusatz -/Sonderleistungen – sofern eine Vereinbarung hierüber erzielt wurde) beziehen.
Der Gast ist verpflichtet, jede Forderung einer Buchungsänderung, entsprechend dem vorigen Absatz, schriftlich an MONTGELAS d.o.o., vor Beginn der Benutzung der Unterkunft zuzustellen. Der schriftliche Änderungswunsch kann an die E-Mail Adresse casaconteistria@gmail.com oder direkt an die Anschrift des Sitzes von MONTGELAS d.o.o., wie in den einleitenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen angegeben, und zwar als Einschreiben erfolgen.
Als Bearbeitungsgebühren für die Änderung, wird ein Pauschalbetrag von 15,00 Euro (fünfzehn Euro) je Änderung erhoben.
Eine Abrechnung der Kosten für eine Kündigung wird MONTGELAS d.o.o. auf folgende Weise vornehmen:
Wenn ein Gast, im Falle einer Kündigung der Reservierung, in der Lage ist, eine andere Person zu finden, die im reservierten Zeitraum die Unterkunftsleistungen zum selben Preis und unter denselben Bedingungen in Anspruch nehmen wird, hat der Gast hierüber MONTGELAS d.o.o. schriftlich bereits zum Zeitpunkt der Kündigung der Reservierung zu informieren und MONTGELAS d.o.o. alle Daten über den Ersatzgast zuzustellen, einschl. seiner Kontaktdaten. Sollte MONTGELAS d.o.o. den vorgeschlagenen Tausch annehmen, wird sie sich mit dem Ersatzgast, der die Rechte und Pflichten der zuvor vorgenommenen Reservierung übernehmen wird, in Verbindung setzen.
7.1. Kaution für einen Schaden
Der Gast ist verpflichtet, zum Zeitpunkt seiner Ankunft in der Wohneinheit, eine Kaution in bar zur Absicherung eines möglichen Schadens zu hinterlegen. Der Kautionsbetrag wird in der Buchungsbestätigung von MONTGELAS d.o.o. angegeben. Der bezeichnete Betrag wird als Kaution hinterlegt und dient zur Absicherung gegen Schäden, die in der oder um die Wohneinheit, während des Aufenthalts des Gastes verursacht werden. Sollte in der oder an der Wohneinheit ein Schaden entstehen, ist MONTGELAS d.o.o. berechtigt, den Kautionsbetrag zur Reparatur des entstandenen Schadens zu behalten. Sollte der tatsächlich entstandene Schaden höher sein als der Betrag der hinterlegten Kaution, ist der Gast verpflichtet, MONTGELAS d.o.o. auf ihre dokumentierte Forderung hin, die Differenz bis zum vollen Betrag des entstandenen Schadens zu zahlen.
Sofern kein Schaden entsteht, wird MONTGELAS d.o.o. dem Gast den hinterlegten Kautionsbetrag bei Verlassen der Wohneinheit zurückgeben.
8. VERPFLICHTUNGEN VON MONTGELAS d.o.o.
MONTGELAS d.o.o. ist verpflichtet, für die Realisierung der Leistungen nach den Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen und den jeweiligen mit den Gästen abgeschlossenen Verträge zu sorgen.
MONTGELAS d.o.o. trägt die Verantwortung für eine qualitative und rechtzeitige Erbringung aller Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Allgemeinen Bedingungen sind, und die vom Gast reserviert und bestätigt wurden.
Im Falle von Höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Streiks, terroristische Anschläge, Naturgewalten, Einsätze zuständiger Behörden etc.), übernimmt MONTGELAS d.o.o. keine Haftung für ein Ausbleiben bzw. eine Verspätung von zu erbringenden Dienstleistungen.
9. VERPFLICHTUNGEN DES GASTES
Der Gast ist verpflichtet:
10. REISEVERSICHERUNG
Der Preis für die Unterkunft beinhaltet keine Reiseversicherung, in der eine Reiseunfallversicherung, Reisekrankenversicherung und Reisegepäckversicherung, als auch eine freiwillige Krankenversicherung eingeschlossen ist.
Durch Annahme dieser Allgemeinen Bedingungen wird davon ausgegangen, dass dem Gast die erwähnten Zusatzversicherungen empfohlen wird.
11. GEPÄCK
Das Gepäck wird vom Gast auf eigenes Risiko transportiert, daher wird eine Reisegepäckversicherung empfohlen. MONTGELAS d.o.o. kann für ein zerstörtes oder verloren gegangenes Gepäck nicht haftbar gemacht werden, auch nicht für einen Diebstahl des Gepäcks in der Wohneinheit. Für die Anzeige eines beschädigten, verloren gegangenen oder gestohlenen Gepäckstücks wird der Gast auf MONTGELAS d.o.o. oder die zuständige Polizeistation verwiesen.
12. BEANSTANDUNGEN
Der Gast hat das Recht, Einwände wegen nicht erfüllten Leistungen im Sinne dieser Allgemeinen Bedingungen und des mit MONTGELAS d.o.o. abgeschlossenen Vertrags vorzubringen.
MONTGELAS d.o.o. hat es dem Gast zu ermöglichen, in ihren Geschäftsräumen eine schriftliche Beanstandung vorzubringen und den Empfang unverzüglich auf schriftlichem Wege zu bestätigen.
MONTGELAS d.o.o. hat dem Gast die Zustellung einer schriftlichen Beanstandung auf dem Postweg, an die in den einleitenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen angegebene Anschrift des Sitzes, oder über elektronische Post, an die E-Mail Adresse casaconteistria@gmail.com zu ermöglichen.
MONTGELAS d.o.o. hat die Beanstandung innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen, ab Erhalt der Beanstandung, schriftlich zu beantworten.
13. REGELUNG VON STREITIGKEITEN
MONTGELAS d.o.o. und der Gast werden alle eventuellen sich aus dem Zustandekommen der Änderung, der Anwendung oder Beendigung ihres Vertragsverhältnisses oder im Zusammenhang damit ergebenden Streitigkeiten, betreffend die Unterkunftsleistung gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen und den jeweiligen Verträgen, versuchen, auf friedlichem Wege zu regeln.
Sollte eine Regelung auf friedlichem Wege nicht möglich sein, vereinbaren die Parteien einvernehmlich, alle ihre Streitigkeiten der Zuständigkeit des Amtsgerichts in Pula – Pola, ständige Dienststelle in Poreč, bzw. des Handelsgerichts in Pazin zu unterwerfen, abhängig von ihrer sachlichen Zuständigkeit im Hinblick auf den Charakter und den Inhalt des Rechtsverhältnisses, unter Anwendung kroatischen Rechts, als maßgeblich.